Für Freiberufler
Sind Sie Freiberufler und müssen Sie wegen Stress und Burn-out Ihre Arbeit aufgeben? Auch für Sie gibt es Sozialfürsorge:
- eine Arbeitsunfähigkeitsrente und/oder
- eine Minderung oder Freistellung von Sozialabgaben.
Nehmen Sie Kontakt mit der Krankenkasse (Renten) und Ihrer Sozialversicherung (Sozialabgaben) auf: sie können Ihnen helfen. Wir geben hier unten den groben Überblick über die Vorschriften an.
Arbeitsunfähigkeitsrente
Um einen Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung zu haben, müssen Sie von einem Arzt als arbeitsunfähig erklärt werden. Der Arzt muss:
- feststellen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihren selbständigen Beruf auszuüben und
- eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie ausfüllen.
Die Bescheinigung ist ein spezielles Formular, das bei einer Krankenkasse angefordert werden kann oder auf ihrer Website zu finden ist.
Das ausgefüllte Formular geben Sie dem beratenden Arzt Ihrer Krankenkasse. Das ist per Post möglich, aber Sie können das Formular auch bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse abgeben. Dann erhalten Sie in der Regel eine Empfangsbestätigung.
Achtung: Sie müssen die Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit übermitteln. Wenn Sie sich verspäten, gehen Sie das Risiko ein, eine niedrigere Rente zu erhalten.
Die Krankenkasse untersucht Ihren Antrag und prüft, ob Sie für eine Rente in Betracht kommen.
Mehr Informationen finden Sie…
- Bei Ihrer Krankenkasse,
- bei Ihrer Sozialversicherung für Freiberufler und
- unter der Rubrik Arbeitsunfähigkeit von Freiberuflern (auf Französisch) auf der Website vom LIKIV.
Zurück zur Arbeit?
Wollen Sie nach einem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit mit Entschädigung wieder (vollzeitlich oder teilzeitlich) arbeiten? Besprechen Sie das dann im Voraus mit Ihrer Krankenkasse. Sie dürfen ohne die Genehmigung des beratenden Arztes nicht wieder zu arbeiten beginnen!
Minderung/Freistellung von Sozialabgaben als Freiberufler
Wenn Sie arbeitsunfähig werden, sinkt Ihr Einkommen beträchtlich. Als Freiberufler zahlen Sie Sozialabgaben, die auf der Grundlage Ihres Einkommens vor 3 Jahren berechnet wurden. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, sind die Beiträge im Verhältnis oft viel zu hoch. Das kann Ihre Sozialversicherungsgesellschaft ändern.
Sie können Ihre Sozialversicherung bitten, Ihre vorläufigen Beiträge zu senken, bis zu einem der gesetzlichen Schwellenwerte. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Sozialversicherung auf: sie wird Sie begleiten.
Ist es auch möglich, gar keine Sozialabgaben mehr zu zahlen? Auch hier gilt: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Sozialversicherung auf. Sie können beantragen, sich von der Zahlung freistellen zu lassen.
Zu dieser Freistellung ist jedoch eine Warnung zu geben: In den Quartalen, in denen Sie von der Zahlung freigestellt sind, bauen Sie keine Rentenansprüche auf. Sie bauen nämlich nur Renten für die Quartale auf, für die Sie effektiv Sozialabgaben gezahlt haben.