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Startseite Arbeitswiederaufnahme Was können Sie tun ? Die Arbeit vollständig wieder aufnehmen oder zur Arbeitslosigkeit zurückkehrenDie Arbeit spontan wieder aufnehmen oder zur Arbeitslosigkeit zurückkehren
Sie sind arbeitsunfähig durch Burn-out, aber Sie möchten die Arbeit vollständig wiederaufnehmen oder ohne besondere Anpassungen zur Arbeitslosigkeit zurückkehren? Dann müssen Sie Ihre Krankenkasse über die neue Lage informieren.
Sie müssen mehrere Formalitäten durchführen. Diese sind unterschiedlich, je nachdem, welchen der folgenden Sie sind:
- ein Arbeitnehmer oder jemand, der von Arbeitslosenunterstützung profitiert;
- ein Freiberufler.
Arbeitnehmer oder leistungsberechtigter Arbeitsloser
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitslosenkasse, für Sie eine „Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit“ auszufüllen. Dieses Dokument ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
- Übersenden Sie dieses Formular dann innerhalb von 8 Werktagen, die dem Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit folgen, ausgefüllt Ihrer Krankenkasse.
Im 1. Jahr der Arbeitslosigkeit füllen Sie diese Bescheinigung bitte nur aus, wenn Sie vor dem Datum der Arbeitsunfähigkeit, das vom Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse notiert wurde, die Arbeit wieder aufnehmen oder zur Arbeitslosigkeit zurückkehren.
Freiberufler
- Füllen Sie eine „Stellungnahme zur Wiederaufnahme der Arbeit“ aus. Dieses Dokument ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
- Sie müssen danach dieses Formular Ihrer Krankenkasse innerhalb von 2 Tagen übermitteln, die dem Ende der Arbeitsunfähigkeit folgen.
Im 1. Jahr der Arbeitslosigkeit füllen Sie diese Bescheinigung bitte nur aus, wenn Sie vor dem Datum der Arbeitsunfähigkeit, das vom Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse notiert wurde, die Arbeit wieder aufnehmen.
Warum?
Der Versand des Formulars ermöglicht die schnelle Unterbrechung der Bezahlung der Arbeitsunfähigkeitsentschädigung. Sonst wird sie bis zum vom Vertrauensarzt festgelegten Datum fortgesetzt. Wenn die Bezahlung punktlich unterbrochen wird, vermeiden Sie eine der Rückerstattung der ungebührlich erhalteten Entschädigungen.
Für alle Fragen zögern Sie bitte nicht, mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.