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Startseite Arbeitswiederaufnahme Was können Sie tun ? Eigene Vorbereitung zur Wiederaufnahme der ArbeitDie Arbeit wieder aufnehmen: Der Weg der Wiedereingliederung
Es gibt in Belgien ein spezifisches Verfahren zur Förderung der Wiederaufnahme der Arbeit der arbeitsunfähigen Arbeitnehmer:
Der Weg der Wiedereingliederung. Das Ziel? Es dem Arbeitnehmer, der vorübergehend oder endgültig nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit durchzuführen, eine angepasste Arbeit zu finden, die ihm zusagt, und unter den besten Bedingungen. Die Anpassung kann zeitweilig oder definitiv sein.
Warum wiedereingliedern?
Je länger Ihre Abwesenheit von der Arbeit dauert, desto stärker sinken die Chancen der Wiederaufnahme Ihrer Arbeit bei demselben Arbeitgeber. Im Falle einer Abwesenheit von mehr als drei Monaten fällt die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr zur Arbeit bei demselben Arbeitgeber auf 50%.
Vielleicht noch wichtiger: Je länger Ihre Abwesenheit wird, desto weniger ist das anfängliche Gesundheitsproblem ausschlaggebend für die Rückkehr zur Arbeit. Die psychosozialen Faktoren, die Arbeitsumgebung und die Arbeitsbedingungen spielen im Allgemeinen eine wichtigere Rolle. So stellen Ihr Alter, Ihre Kollegen, Ihre soziale Unterstützung, die körperliche oder mentale Belastung Ihrer Funktion, das Sozialklima im Unternehmen und der Kontakt mit der Arbeitsumgebung, ausschlaggebende Faktoren der Rückkehr zur Arbeit dar.
Regelungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer Langzeitabwesenheit sind verschiedene Regelungen zu beachten:
- Der Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz beschreibt den Weg der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers, der die vereinbarte Arbeit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausführen kann (Kapitel VI von Buch I, Titel 4, Artikel I.4-72 bis I.4-82);
- das Gesetz vom 3. Juli 1978 (hauptsächlich Artikel 31, 31/1 und 34) über Arbeitsverträge. Dieses Gesetz regelt die Folgen für den Arbeitsvertrag im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, einer teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit oder einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
Umsetzung einer Politik zur Rückkehr an den Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen
Es ist wichtig, dass sich ein Unternehmen oder eine Institution mit der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern befasst, bevor konkrete Situationen entstehen.
Ausarbeitung einer kollektiven Wiedereingliederungspolitik im Voraus:
- gewährleistet eine stärkere Einbeziehung aller Akteure im Unternehmen;
- erleichtert das Zustandekommen einer konkreten Maßnahme.
Jeder muss genau wissen, was das Unternehmen von ihm erwartet und an welchem Punkt des Prozesses. Es liegt auf der Hand, dass dieses Verfahren in Absprache mit allen betroffenen Akteuren festgelegt werden muss.
Der Kodex für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sieht vor, dass der Arbeitgeber den Ausschuss für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz (CPPT) mindestens einmal im Jahr konsultiert:
- Möglichkeiten für angepasste Arbeit oder andere Arbeiten;
- Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitsplätze.
Mehr Informationen: Arbeitswiederaufnahme – Anpassungen der Arbeit im Unternehmen
Im Rahmen seiner Verantwortung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Umsetzung:
- der internen Politik zur Rückkehr an den Arbeitsplatz;
- der individuellen Wege zur Rückkehr an den Arbeitsplatz;
- der Wiedereingliederungspläne derjenigen Arbeitnehmer, die wieder in die Arbeitswelt einsteigen.
Die Kontakte des kranken Arbeitnehmers mit dem beruflichen Umfeld werden im Allgemeinen durch den direkten Vorgesetzten hergestellt. Sie oder er:
- spielt eine Schlüsselrolle bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz;
- kennt die Arbeitnehmer und weiß, wo die Probleme liegen;
- kann daher die Verbindung zum Unternehmen herstellen.
Es ist wichtig, gute Beziehungen zum Arbeitgeber, zum direkten Vorgesetzten und zu den Kollegen zu pflegen. Dies erleichtert die Rückkehr. Wenn psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz eine Rolle bei der Arbeitsunfähigkeit spielen, kann sich der Arbeitnehmer jederzeit an die Vertrauensperson oder den Berater für psychosoziale Prävention des Präventionsdienstes wenden.
Individuelle Wege zur Rückkehr an den Arbeitsplatz
Das Ziel ist es, einem Arbeitnehmer, der vorübergehend oder endgültig nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten, die Rückkehr an einen Arbeitsplatz zu ermöglichen, der für ihn geeignet ist, und zwar unter den bestmöglichen Bedingungen. Dem Präventionsberater/Arbeitsmediziner kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Er prüft die noch vorhandenen Fähigkeiten des Arbeitnehmers im Verhältnis zu seinem Gesundheitszustand, um festzustellen, was er noch tun kann und was nicht mehr möglich ist. Die Suche nach einer Arbeit, die an den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angepasst ist, indem man die Arbeit umbaut, die er früher durchführte, oder indem man eine andere Arbeit vorschlägt, die passt, erfolgt in Absprache zwischen Arbeitsmediziner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag
Einstieg
Es ist der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt, der das Wiedereingliederungsprogramm in Gang setzt. Es gibt zwei Einstiegsmöglichkeiten in das Wiedereingliederungsprogramm (Art. I.4-73 § 1 Absatz 1): der Arbeitnehmer selbst und der Arbeitgeber.
Bewertung der Wiedereingliederungsmöglichkeiten
Die Beurteilung der Wiedereingliederung umfasst eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers. Dabei sollen zwei Aspekte untersucht werden:
- wird der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehren können, eventuell mit einer Anpassung des Arbeitsplatzes?
- welche Möglichkeiten der Wiedereingliederung (an einem anderen Arbeitsplatz oder an einem angepassten Arbeitsplatz, vorübergehend oder dauerhaft) bestehen auf der Grundlage der verbleibenden Fähigkeiten des Arbeitnehmers?
Am Ende dieser Untersuchung und der Konsultation (mit dem behandelnden Arzt, dem Vertrauensarzt usw.) erstellt der Arbeitsmediziner einen Bericht, in dem er seine Ergebnisse darlegt und fügt ihn der Gesundheitsakte des Arbeitnehmers bei.
Schließlich trifft der Arbeitsmediziner eine Entscheidung über die Wiedereingliederung des Arbeitnehmers und vermerkt dies auf dem «Formular zur Beurteilung der Wiedereingliederung»
Plan zur Wiedereingliederung
Der Plan sollte detaillierte und konkrete Maßnahmen enthalten. Die Art der Maßnahmen hängt sowohl vom Gesundheitszustand des Arbeitnehmers als auch von den Möglichkeiten im Unternehmen ab. Der Plan beschreibt eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:
- Anpassungen am Arbeitsplatz
- Eine Beschreibung der angepassten Arbeit: Arbeitsvolumen, Arbeitszeiten, progressive Maßnahmen
- Eine Beschreibung anderer Arbeiten: Arbeitsinhalt, Arbeitsbelastung, Arbeitszeiten, progressive Maßnahmen
- Die Art der Ausbildung, die zum Erwerb neuer Fähigkeiten erforderlich ist
- Die Gültigkeitsdauer des Wiedereingliederungsplans.
Umsetzung des Plans
Sobald der Arbeitnehmer den Wiedereingliederungsplan unterzeichnet und genehmigt hat, kann mit seiner Umsetzung begonnen werden. Der Arbeitsmediziner ist für die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung des Plans verantwortlich.
Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag
Wiedereingliederungspfad
Wenn Sie als arbeitsunfähig anerkannt werden und derzeit nicht durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden sind, wird der Weg der Wiedereingliederung vom Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse übernommen.
Der Wiedereingliederungspfad fördert Ihre soziale und berufliche Wiedereingliederung im weiteren Sinne: Er hilft Ihnen, wenn Ihr Gesundheitszustand es zulässt, wieder eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden.
Dies kann manchmal nach einer Rehabilitation oder Berufsausbildung geschehen.
Medizinisch-soziale Untersuchung
Innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit lädt der Vertrauensarzt Sie zu einer medizinisch-sozialen Untersuchung ein. Ziel dieser Untersuchung ist es, Ihre verbleibenden Fähigkeiten zu ermitteln und mit Ihnen die Möglichkeiten einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu besprechen.
Wiedereingliederungsplan
Der Vertrauensarzt erstellt dann einen "Wiedereingliederungsplan für die soziale und berufliche Wiedereingliederung", der einen konkreten Vorschlag für die Wiedereingliederung enthält. Er wird Ihnen diesen Plan in einem Gespräch vorstellen. Wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind, unterzeichnen Sie ein Abkommen mit ihm.
Der Vertrauensarzt wird die Umsetzung des Plans regelmäßig überwachen.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Die Rückkehr an die Arbeit im privaten/öffentlichen Sektor
Der Ansatz für die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist für den privaten und den öffentlichen Sektor derselbe, aber die Umsetzung im öffentlichen Sektor erfolgt durch andere Strukturen und Dienste als im privaten Sektor. Weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie in der Broschüre "Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer langfristigen Abwesenheit aus medizinischen Gründen - Prävention und Wiedereingliederung"(auf Französisch), die auf der Website des FÖD Beschäftigung verfügbar ist:
Im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist die Föderale Agentur für Arbeitsrisiken (FEDRIS) zuständig. Alle relevanten Informationen finden Sie auf der FEDRIS-Webseite.